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Eine Gastspielregelung soll es Interessierten Nicht-Vereinsmitgliedern ermöglichen, Tennis zu spielen. Hierbei kann es sich gerne um "das erste Mal" oder auch um die Wiederaufnahme eines ehemaligen Hobbies handeln. Auch kann die Gastspielregelung gerne genutzt werden, den Verein, die Anlage und insbesondere die Mitglieder näher kennenzulernen.

Die Gastspielregelung erlaubt es somit, innerhalb umschriebener Grenzen kostengünstig dem Hobby Tennis nachzugehen.

Im Sinne eines Fair Play werden alle Vereinsmitglieder gebeten, die Gastspielregelung stets korrekt einzuhalten. Die eingenommenden Beträge kommen der Pflege und Wartung der Anlage und des Vereinsheimes zu Gute und werden somit dringend benötigt.


Gastspielregeln:

 1. Jedes ordentliche Vereinsmitglied kann mit einem Gast (Freunde, Bekannte, Nachbarn, Familienmitglieder) die Tennisanlage nutzen. Zwingende Voraussetzung hierfür ist jedoch die Anwesenheit des Vereinsmitgliedes.

2. Die Kosten für einen Spieltag betragen sowohl im Einzel und auch Doppel 5,00€ für Erwachsene und Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr. Kinder und Jugendliche unter 16 nutzen die Tennisanlage in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei.

3. Es wird darum gebeten, den Gastspieler unter "sonstige Bemerkungen" auf dem im Tennisheim ausliegenden "Verzehrzettel" einzutragen. Eingetragen werden der Name des Vereinsmitgliedes und des Name des Gastspielers und der Gastspielbetrag. Die Summe wird (wie auch bei z.B. den Getränken) vom Konto des Vereinsmitgliedes abgebucht.

4. Sollte ein Interessent häufiger spielen wollen, bietet der Verein folgende Option an: für einen Jahresbeitrag von 50€  kann die Tennisanlage während der gesamten Freiluftsaison unbegrenzt genutzt werden. Bei einer weiterern Nutzung in Folgejahr ist dies zu dem Bedingungen einer regulären Mitgliedschaft möglich.  

Der Vorstand

   

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